- Der Verkäufer zeichnet die Ware aus
- Die Ware darf nur mit den ausgehändigten Basar-Etiketten ausgezeichnet werden, die mit Sicherheitsnadeln (keine Stecknadeln oder Heftklammern!) befestigt werden müssen.
- bitte keine selbstklebenden Etiketten
- Etiketten können kopiert werden
- Anmeldung erfolgt über die Internetseite der Grundschule. Die während der Registrierung vergebene Kundennummer ist gleichzeitig die Listennummer für den Basar.
- Die Ware ist auf volle 0,50 € Beträge auszupreisen (z.B. 0,50 €, 1,00 €, 1,50 €,…)
- Bei der Annahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € pro kleine Kiste (Einkaufsklappbox) und 3,00 € pro große Kiste (alle Kisten die größer sind als eine Einkaufsklappbox) erhoben
- Pro Teilnehmer max 3 Kisten (Normalgröße)! Keine Tüten oder Taschen. Korb/Karton mit Listennummer versehen!
- Schuhe bitte paarweise bündeln und Etiketten mit Tesa befestigen.
- Spiele und Puzzles auf Vollständigkeit prüfen und gut verschließen.
- Ware sollte sauber und gewaschen abgegeben werden, gerade bei Kleidung die längere Zeit im Keller gelagert wurde. Wir behalten uns vor schmutzige, unvollständige Artikel nicht auszustellen
- Wer mehrere Artikel einer Größe verkaufen möchte (z.B. mehrere Bodys in Gr. 74), ist anzuraten diese als Paket zu verkaufen und Ware, die aus mehreren Teilen besteht (z.B. Schlafanzüge) mit Kabelbinder oder Strick zusammenheften
- Wir verkaufen aus Platzgründen nur Saisonware bei Frühjahresbasaren keine Skianzüge oder dicken Anoraks und zu Herbstbasaren keine Sommerkleider oder Sandalen
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der in Kommission gegebenen Ware.
85 % des Erlöses erhält der Verkäufer und 15 % der Förderverein der GS „Am Schötener Grund“. Die Gelder werden für Projekte der Kinder am Schötener Grund eingesetzt.
Abgabe und Abholung kann nur zu den vorher bekannt gegebenen Terminen erfolgen.
Nicht abgeholte Ware wird einem karitativen Zweck zugeführt. Nicht abgeholtes Geld wird nach einer Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen dem Förderverein für die Schule übergeben.
Verkauft wird:
- Baby- und Kinderbekleidung (Größe 50 – 176)
- Babyartikel
- Bücher, Kassetten, CDs, DVDs, usw.
- Kinderwagen, Buggys, Autositze mit entsprechender ISO-Freigabe, usw.
- Schuhe
- Spielwaren aller Art
Verkauft wird NICHT:
- Altmodische und schmutzige Kleidung
- Kriegsspielzeug
- Erwachsenenkleidung
- Plüschtiere
- Winterkleidung
- nicht korrekt etikettierte Ware